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Finanzgericht Nürnberg Urteil v. - 6 K 325/13

Gesetze: EStG § 9 Abs. 1

Vermietungsabsicht bezüglich einer leerstehenden Wohnung

Leitsatz

Die Einkunftserzielungsabsicht ist – jedenfalls bei leerstehenden Objekten – nicht unwiderleglich zu vermuten. Die Indizwirkung der früheren Vermietung kann widerlegt werden, wenn aufgrund eines langen Leerstandes und zögerlicher Bemühung um Renovierung und Neuvermietung zu erkennen ist, dass der Steuerpflichtige die Einkunftserzielungsabsicht aufgegeben hat. Lässt sich nach einem längeren Zeitraum – beispielsweise rd. fünf Jahre nach Ablauf der streitigen Veranlagungszeiträume und mehr als zehn Jahre nach Renovierungsbeginn – auch in der mündlichen Verhandlung vor dem Finanzgericht nicht absehen, ob und ggf. wann das Objekt im Rahmen der Einkunftsart Vermietung und Verpachtung genutzt werden wird, ist es nicht zu beanstanden, wenn sich das Gericht vom Vorliegen einer entsprechenden Absicht in den Streitjahren nicht überzeugen kann.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
StBW 2014 S. 9 Nr. 1
WAAAE-50517

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Finanzgericht Nürnberg, Urteil v. 26.09.2013 - 6 K 325/13

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