NWB Nr. 48 vom Seite 3729

Das Warten hat ein Ende

Beate Blechschmidt | Redakteurin | nwb-redaktion@nwb.de

Die neue Partnerschaftsgesellschaft mbB

Ungeduldig ist sie erwartet worden – die Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung. Zwischenzeitlich war sogar zum Teil befürchtet worden, dass sich das Gesetzesvorhaben sobald nicht mehr verwirklichen lässt. Doch der Bundesrat hat dem Gesetz zur Einführung einer Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung noch kurz vor Ende der letzten Legislaturperiode am zugestimmt und so konnte es bereits am 19. Juli in Kraft treten. Mit der PartGmbB wurde eine Alternative im deutschen Recht zur LLP geschaffen. Die neue Gesellschaftsform verbessert die Haftungssituation für Rechtsanwälte, Steuerberater und andere Freiberufler hinsichtlich beruflicher Fehler, da in der PartGmbB die Haftung auf das Vermögen der Partnerschaft beschränkt wird. Für sonstige Verbindlichkeiten bleibt es jedoch bei der unbeschränkten und gesamtschuldnerischen Haftung. Die PartGmbB ist somit eine Gesellschaftsform, die dem Steuerberater erstmalig eine echte Alternative zur Freiberufler GmbH & Co. KG bietet, da sie die Vorteile einer Personengesellschaft mit den Vorteilen einer Haftungsbeschränkung kombiniert. Sie dürfte den herkömmlichen Partnerschaftsgesellschaften damit binnen kürzester Zeit den Rang ablaufen. Voraussetzung für die Haftungsbeschränkung ist, dass die Partnerschaft eine Haftpflichtversicherung abschließt und diese bei der Eintragung in das Partnerschaftsregister nachweist. Einzelkanzleien können naturgemäß allerdings nicht von der Haftungsbeschränkung profitieren, da für eine Partnerschaftsgesellschaft – bekanntermaßen – mindestens zwei Gesellschafter erforderlich sind. Römermann und Jähne beleuchten ab Seite 3776 die Wege in die Partnerschaft mit beschränkter Berufshaftung zum einen im Rahmen der Neugründung, zum anderen im Rahmen der „Umwandlung“ aus anderen gesellschaftsrechtlichen Zusammenschlüssen.

Die Veräußerung von obligationsähnlichen Genussrechten, die vor dem erworben wurden, ist auch nach Einführung der Abgeltungsteuer steuerfrei. Dies hat der BFH in einem kürzlich veröffentlichten Urteil entschieden. Die Finanzverwaltung wird die Entscheidung zukünftig anwenden und hat das Anwendungsschreiben zur Abgeltungsteuer entsprechend geändert. Intemann erläutert ab Seite 3756 die Entscheidung des BFH und geht dabei auch auf eine interessante verfahrensrechtliche Komponente dieser Entscheidung ein. Der Kläger wandte sich nämlich nicht erst gegen seinen Einkommensteuerbescheid, sondern erhob vielmehr schon Einspruch und Klage gegen die Kapitalsteueranmeldung der depotführenden Bank.

Beste Grüße

Beate Blechschmidt

Fundstelle(n):
NWB 2013 Seite 3729
NWB XAAAE-49219