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StuB 22/2013 S. 872

Umsatzsteuer | Zu den erforderlichen Hinweisen und Angaben in Rechnungen

Das BMF hat in einem umfangreichen Schreiben zu den Änderungen der §§ 14, 14a UStG durch das Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz Stellung genommen und den Umsatzsteuer-Anwendungserlass entsprechend angepasst. Es hat dabei u. a. klargestellt, dass die im allgemeinen Sprachgebrauch bezeichnete Stornierung oder Korrektur der ursprünglichen Rechnung als Gutschrift (sog. kaufmännische Gutschrift) keine Gutschrift im umsatzsteuerrechtlichen Sinne sei. Die Bezeichnung als „Gutschrift” würde auch allein nicht zur Anwendung des § 14c UStG führen ( NWB PAAAE-47671).

Hintergrund: Durch die Änderungen der §§ 14 und 14a UStG durch das AmtshilfeRLUmsG vom 26. 6. 2013 (BGBl 2013 I S. 1809) ist die Richtlinie 2010/45/EU des Rats vom 13. 7. 2010 zur Änderung der Richtlinie 2006/112/EG über das gemeinsame Mehrwe...

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