Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
NWB Nr. 44 vom Seite 3491

Mandantenschutzklauseln – Grenzen zulässiger Vertragsgestaltung

Aktuelle Rechtsprechung eröffnet derzeit gute Chancen, sich erfolgreich zur Wehr zu setzen

Mark T. Singer

[i]Kuhls u. a., Kommentar zum Steuerberatungsgesetz, 3. Aufl. 2012, NWB Verlag Herne, ISBN: 978-3-482-45413-4 Da gerade für viele junge Steuerberater das Anstellungsverhältnis ein Sprungbrett für eine spätere Karriere in einer anderen oder eigenen Kanzlei ist, müssen ihre Arbeitgeber stets befürchten, dass jene früher oder später ausscheiden werden und dabei zugleich Gefahr laufen, dass neben fachlichem Know-how auch die von ausscheidenden Mitarbeitern persönlich betreuten Mandate gleichsam mit diesen „abwandern” könnten. Zur Sicherung des Mandantenstamms und zur entsprechenden Reglementierung und Steuerung eines [i]Zur Partnerschaft mit beschränkter Berufshaftung Willerscheid, NWB 31/2013 S. 2490nachvertraglichen Verhaltens ausscheidender Mitarbeiter sind deshalb in der Praxis vielfach bereits im Anstellungsvertrag entsprechende Mandantenschutz- oder Mandantenübernahmeklauseln üblich, die angesichts ihrer Parallelen zum nachvertraglichen Wettbewerbsverbot (§§ 74 ff. HGB) aber ebenso wie dieses nur in engen Grenzen zulässig sind. Im Folgenden sollen diese beiden Klauselgestaltungen und die wesentlichen Eckpunkte ihrer rechtlichen Zulässigkeit erläutert werden.

Eine Kurzfassung dieses Beitrags finden Sie in .

I. Mandantenschutzklausel

[i]Zulässigkeit der Klausel nur bei KarenzentschädigungMandantenschutzklausel...

Preis:
€10,00
Nutzungsdauer:
30 Tage

Seiten: 6
Online-Dokument

Mandantenschutzklauseln – Grenzen zulässiger Vertragsgestaltung

Erwerben Sie das Dokument kostenpflichtig.

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB PLUS
NWB PRO
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen