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GKV-SPITZENVERBAND, Rundschreiben v.

Gemeinsames Rundschreiben „Gemeinsames Meldeverfahren zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung” vom 15.07.1998 in der Fassung vom 06.12.2012

Die Verordnung über die Erfassung und Übermittlung von Daten für die Träger der Sozialversicherung (Datenerfassungs- und -übermittlungsverordnung – DEÜV) vom ist am im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden und am in Kraft getreten. Sie enthält im Vergleich zu den bis zu diesem Zeitpunkt geltenden Vorschriften verschiedene Regelungen, die das Meldeverfahren vereinfachen und den Verwaltungsaufwand mindern.

Formale Aufgaben wurden durch § 28b Absatz 2 Viertes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IV) auf die Spitzenorganisationen der Sozialversicherungsträger übertragen. Dazu gehört auch die Festlegung der zu verwendenden Vordrucke und Datensätze.

Die Besonderheiten bei der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (vergleiche § 31 DEÜV) bleiben unberührt.

Mit diesem Rundschreiben wird das Meldeverfahren zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung insgesamt dargestellt. Es ersetzt das Gemeinsame Rundschreiben über das Meldeverfahren für Arbeitnehmer zur Kranken- und Rentenversicherung sowie zur Bundesanstalt für Arbeit vom .

Die Spitzenorganisationen der Sozialversicherung nehmen gesetzliche Neuerungen zum Anlass, das vorliegende Rundschreiben regelmäßig anzupassen.

Durch das Geset...

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