Arbeitshilfe August 2014

Veräußerung von Aktien i.S. des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG 1997

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In welchem Jahr ist der Veräußerungstatbestand erfüllt (1999 = § 23 EStG, wegen § 23 Abs. 2 S 2 EStG - mit der Folge des nur eingeschränkten Verlustausgleichs- oder 2000 §17 EStG)? - Ist der Abschluss eines wirksamen Kaufvertrages im Rahmen des § 23 Abs. 1 EStG nach den gleichen Kriterien zu beurteilen wie im Zivilrecht? - Reicht ein nur vom Käufer unterzeichneter Entwurf über einen Kaufvertrag für die Erfüllung des Tatbestands des § 23 EStG aus?

Vorliegen der Voraussetzungen des wirtschaftlichen Eigentums?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

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Fundstelle(n):
NWB TAAAE-46368