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Hessisches Finanzgericht  Urteil v. - 10 K 3167/09, 10 K 3166/09

Gesetze: EStG 2007 § 46 Abs. 2 Nr. 1, EStG 2007 § 52 Abs. 55j, EStG 2008 § 46 Abs. 2 Nr. 8, AO § 170 Abs. 2 S. 1 Nr. 1

Verfassungsmäßigkeit der rückwirkenden Anwendung des § 46 Abs. 2 Nr. 1 in der Fassung des Jahressteuergesetzes 2007

Leitsatz

  1. Die rückwirkende Anwendung des §§ 46 Abs. 2 Nr. 1 EStG 2007 für das Kalenderjahr 2007 ist verfassungsgemäß.

  2. Die Anlaufhemmung nach § 170 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 AO gilt nicht für Antragsveranlagungen nach § 46 Abs. 2 Nr. 8 EStG.

Fundstelle(n):
SAAAE-45609

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Hessisches Finanzgericht , Urteil v. 18.10.2012 - 10 K 3167/09, 10 K 3166/09

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