Claus Möllenbeck, Michael Puke, Heinz Richter, Ralf Walkenhorst, Arne Marx

Der optimale Kurzvortrag

8. Aufl. 2013

ISBN der Online-Version: 978-3-482-69843-9
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-53698-4

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Der optimale Kurzvortrag (8. Auflage)

Thema 5 Korrektur von Steuerbescheiden, § 173 AO

Einleitung

  • § 173 AO: Korrektur von Steuerbescheiden aufgrund nachträglich bekannt gewordener Tatsachen/Beweismittel; eine der wichtigsten Berichtigungsvorschriften in der Praxis

  • kein §§ 164, 165 AO

Hauptteil

  • Steuerbescheide sind aufzuheben/zu ändern, soweit Tatsachen/Beweismittel nachträglich bekannt werden, die

    1. zu einer höheren Steuer führen

    2. zu einer niedrigeren Steuer führen, sofern Steuerpflichtigen kein grobes Verschulden am nachträglichen Bekanntwerden trifft

      Steuerbescheide: auch gleichgestellte Bescheide (z. B. Feststellungsbescheide)

      Tatsachen/Beweismittel:

      alles, was Merkmal/Beleg für Erfüllung eines (steuer-)gesetzlichen Tatbestandes sein kann (z. B. Einnahmen, Ausgaben, …; Auskünfte, Urkunden diesbezüglich)

      zu den Tatsachen gehören auch innere Tatsachen (z. B. die Absicht, Einkünfte bzw. Gewinne zu erzielen), die nur anhand äußerer Merkmale (Hilfstatsachen) festgestellt werden können

      nachträgliches Bekanntwerden: Tatsachen/Beweismittel haben bei Erlass des Bescheides bereits bestanden, werden Finanzverwaltung jedoch erst nach abschließender Zeichnung bekannt; maßgebend Kenntnis der zuständigen Dienststelle, z. B. Veranlagungsbezirk

      höhere/niedrigere Steuer:...

Der optimale Kurzvortrag

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