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BFH 28.5.2013 XI R 35/11, StuB 18/2013 S. 713

Umsatzsteuer | Steuerfreiheit der Umsätze aus dem Betrieb einer Kampfsportschule

Die Umsätze aus dem Betrieb einer Kampfsportschule können nach Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. i der Richtlinie 77/388/EWG steuerfrei sein, soweit die erbrachten Leistungen nicht lediglich den Charakter bloßer Freizeitgestaltung haben und vergleichbare Leistungen in Schulen oder Hochschulen erbracht werden (Bezug: § 4 Nr. 21 Buchst. a Doppelbuchst. bb UStG; Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. i der Richtlinie 77/388/EWG; Art. 132 Abs. 1 Buchst. i MwStSystRL).

Praxishinweise

Die Mitgliedstaaten befreien nach Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. i der Richtlinie 77/388/EWG bzw. ab nach Art. 132 Teil A Abs. 1 Buchst. i MwStSystRL die Umsätze von der Umsatzsteuer, die „die S. 714Erziehung von Kindern und Jugendlichen, den Schul- oder Hochschulunterricht, die Ausbildung, die Fortbildung oder die berufliche Umschulung sowie die damit eng verbundenen Dienstleistungen und Lieferungen von Gegenständen durch Einrichtungen des öffentlichen Rechts, die mit solchen Aufgaben betraut sind, oder andere Einrichtungen mit von dem betreffenden Mitgliedstaat anerkannter vergleic...

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