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FG Köln 18.4.2013 10 K 1043/10, IWB 18/2013 S. 626

FG Köln | Betriebsausgabenabzug bei Zinszahlungen an eine Domizilgesellschaft

(1) Empfänger i. S. des § 160 Abs. 1 Satz 1 AO ist, wem der in der Betriebsausgabe enthaltene wirtschaftliche Wert vom Steuerpflichtigen übertragen wurde, bei dem er sich demzufolge steuerlich auswirkt. Benannt ist ein Empfänger, wenn er (nach Namen und Adresse) ohne Schwierigkeiten und eigene Ermittlungen der Finanzbehörde bestimmt und ermittelt werden kann. (2) Ist Zahlungsempfänger eine Domizilgesellschaft, hat der Steuerpflichtige grundsätzlich den dahinter stehenden Gesellschafter zu benennen. (3) Weitergehende Ausführungen – etwa ob der Anteilseigner für dritte Personen handelt – können vom Steuerpflichtigen ohne besondere Indizien nicht verlangt werden.

Hinweis:

Im Streitfall hatte die Klin. 1991 an eine S.A. mit Sitz in Panama Zinsen für ein Darlehen i. H. von 300.000 USD gezahlt...

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