NWB Nr. 39 vom Seite 3041

„Mahlzeit!”

Reinhild Foitzik | Verantw. Redakteurin | nwb-redaktion@nwb.de

Die Kantine – ein steuerliches Gestaltungsmodell

Arbeitstäglich zwischen zwölf und vierzehn Uhr ist es an jeder Ecke zu hören, das fröhlich den Kolleginnen und Kollegen zugerufene „Mahlzeit!”. Currywurst Pommes, Spaghetti Bolognese und Pizza stehen ganz oben auf der Hitliste der Kantinen-Essen. Nicht gerade fettarme und leichte Gerichte, die der Deutsche da in der Mittagspause verspeist. Ein fleischloser Tag wie der erst kürzlich von den GRÜNEN vorgeschlagene Veggie-Day hat es da schwer. Zwar geht auch in der Kantine der Trend zu gesunder und leichter Kost – nur kosten soll es nichts. 2010 wollte die Mehrzahl der Arbeitnehmer nicht mehr als vier Euro für das Mittagessen in der Firma ausgeben, so die Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie. In der Regel werden die Mahlzeiten für die Belegschaft daher von den Unternehmen subventioniert. Viel zu wenig in den Blick genommen werden dabei allerdings die steuerlichen Konsequenzen. Doch es lohnt sich im Vorfeld zu prüfen, welche Durchführungsform des Kantinenbetriebs – die unternehmenseigene oder die fremdbetriebene Kantine, die unentgeltliche oder (teil-)entgeltliche Mahlzeitenabgabe – für das jeweilige Unternehmen die steuerlich sinnvollste ist. Ganz eigenen Fragestellungen unterliegt die Mitarbeiterbeköstigung in der Systemgastronomie. Ein weites Feld für die steuerliche Gestaltungsberatung! Welche Gestaltungsspielräume bestehen und wie hoch die Umsatz- und Lohnsteuerbelastung der verschiedenen Durchführungswege ist, zeigt Went auf Seite 3076 auf.

Ob Fahrten eines selbständigen Steuerberaters zu seinem Hauptauftraggeber in vollem Umfang abziehbar sind oder dem beschränkten Betriebsausgabenabzug für Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte unterliegen, hatte das FG Münster zu entscheiden. Nach Auffassung des Gerichts ist die geänderte Rechtsprechung des BFH zur regelmäßigen Arbeitsstätte entsprechend auch hinsichtlich der Auslegung des Begriffs der Betriebsstätte anzuwenden. Damit sind die Fahrzeugkosten ohne Beschränkung abziehbar. In ihrer Urteilskommentierung auf Seite 3048 stellt Weber nicht nur die Parallelen zwischen Betriebsstätte und regelmäßiger Arbeitsstätte dar, sondern erläutert auch die Auswirkungen im Hinblick auf das neue, ab 2014 geltende Reisekostenrecht.

Mit Datum vom hat das BMF das finale Einführungsschreiben zu den neu geregelten Beleg- und Nachweispflichten bei der Steuerbefreiung für innergemeinschaftliche Lieferungen, insbesondere zur Gelangensbestätigung, veröffentlicht. Die Regelungen sind bereits ab dem anzuwenden. Nach einer neu in das BMF-Schreiben aufgenommenen Übergangsregelung können die Nachweise bis aber auch noch nach der alten (bis zum geltenden) Rechtslage geführt werden. Huschens kommentiert in der nächsten NWB-Ausgabe das Einführungsschreiben. Tipp: Die Kommentierung können Sie jetzt schon vorab unter der NWB DokID NWB QAAAE-44493 in der NWB Datenbank aufrufen.

Beste Grüße

Reinhild Foitzik

Fundstelle(n):
NWB 2013 Seite 3041
NWB TAAAE-44680