Dokument Die neue Lohnsteuer-Nachschau nach § 42g EStG - Prüfung vor Ort und ohne Ankündigung
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BBK Nr. 18 vom 20.09.2013 Seite 864
Die neue Lohnsteuer-Nachschau
nach § 42g EStG
Prüfung vor Ort und ohne
Ankündigung
Richard
Markl und Christian
Eisele
Viele Unternehmer kennen den
unangekündigten Besuch vom Finanzamt bereits durch die Umsatzsteuer-Nachschau
nach
§ 27b UStG. Mit
Inkrafttreten des Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetzes gilt diese Form der
Steuerprüfung nun auch für die Lohnsteuer. Diese so genannte
Lohnsteuer-Nachschau nach
§ 42g EStG gibt der
Finanzverwaltung seit dem 30. 6. 2013
ein
Instrument an die Hand, sich ohne vorangegangene Ankündigung und unabhängig von
einer Lohnsteuer-Außenprüfung einen Überblick über den Geschäftsbetrieb zu
machen. Außerdem ist dem Finanzamt erlaubt, die für den Lohnsteuerabzug
relevanten Unterlagen in den Geschäftsräumen zu sichten und Arbeitgeber sowie
Arbeitnehmer zu befragen
. Bei Bedarf kann der Prüfer diese Nachschau
in eine reguläre Lohnsteuer-Außenprüfung überführen. Der
Beitrag stellt die
neue Prüfungsform vor und zeigt Besonderheiten und Unterschiede zur
Lohnsteuer-Außenprüfung.
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