Arbeitshilfe Juli 2015

Keine Anwendung von § 35b Abs. 2 Satz 4 GewStG i.F.v. 13.12.2006 auf geänderte Verlustfeststellung

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Ist die Regelung des § 35b Abs. 2 Satz 4 GewStG i.d.F. des JStG 2007 dahingehend auszulegen, dass § 181 Abs. 5 AO nur im Falle einer erstmaligen Feststellung, nicht jedoch bei einer Änderung der Verlustfeststellung anzuwenden ist?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

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Bei Schreibvorlagen/Mustern handelt es sich stets um Orientierungshilfen, die als Beispiele zu verstehen sind und keinen Anspruch auf Allgemeingültigkeit oder Vollständigkeit erheben. Auch wenn die Schreibvorlagen/Muster viele praxiserprobte Anhaltspunkte beinhalten, ist eine Einzelfallbetrachtung nicht entbehrlich. Für die richtige Anwendung im konkreten Einzelfall hat der Anwender selbst Sorge zu tragen. Es kann keine Haftung übernommen werden.

Fundstelle(n):
NWB OAAAE-44219