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OLG Bremen 13.03.2013 4 UF 7/12, NWB 36/2013 S. 2839

Familienrecht | Gerichtliche Genehmigung für gesellschaftsrechtliche Abfindungsvereinbarung mit minderjährigen Erben

Bei der Festlegung des Inhalts von abfindungsbeschränkenden Vereinbarungen im Gesellschaftsvertrag räumen die Gesellschafter regelmäßig dem Liquiditätssicherungsinteresse der Gesellschaft den Vorrang vor dem Interesse des Ausscheidenden an einer vollwertigen Abfindung ein. Dies gilt namentlich bei Familiengesellschaften, wo eine entsprechende Beschränkung üblich und grds. im Fall eines Ausscheidens durch Tod eines Gesellschafters selbst bis hin zu ihrem vollständigen Ausschluss möglich sein soll, solange dies dem Gesellschafter bzw. seinem Erben (noch) zumutbar [i]Stinn, NWB 35/2013 S. 2770ist (vgl. grundlegend , BGHZ 123 S. 281). Dies ist nicht mehr der Fall, wenn die zunächst wirksam vereinbarte abfindungsbeschränkende Buchwert...

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