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LSG Sachsen-Anhalt Beschluss v. - L 5 AS 711/13 B ER

Gesetze: SGG § 96; SGB II 39; SGG § 86a Abs. 1 S. 1; SGB III § 328 Abs. 3 S. 2; SGB X § 39 Abs. 2

Leitsatz

Leitsatz:

1. Zur Zulässigkeit der deklaratorischen Feststellung der aufschiebenden Wirkung eines Rechtsmittels im Rahmen des einstweiligen Rechtsschutzes

2. Wird ein vorläufiger Leistungsbescheid durch einen endgültigen Festsetzungs- und Erstattungsbescheid ersetzt, wird dieser nach § 96 SGG Gegenstand des anhängigen Klageverfahrens gegen die vorläufige Leistungsbewilligung. Der gesonderten Einlegung des Widerspruchs zur Verhinderung der Bestandskraft des Bescheids bedarf es nicht.

Fundstelle(n):
LAAAE-43235

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss v. 25.07.2013 - L 5 AS 711/13 B ER

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