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Finanzgericht Hamburg Urteil v. - 2 K 192/12 EFG 2013 S. 1538 Nr. 18

Gesetze: AO § 227, UStG § 12 Abs. 1

Erlass des USt-Erhöhungsbetrags bei Preisbindung

Leitsatz

Die Umsatzsteuer ist nicht aus sachlichen Billigkeitsgründen zu erlassen, soweit sie darauf beruht, dass ein Unternehmer auf Grund einer bestehenden Preisbindung gehindert ist, hinsichtlich seines Warenbestandes die Steuersatzerhöhung durch selbstbestimmte Preiserhöhung an den Endverbraucher weiter zu geben. Auch in derartigen Fällen hat der Steuerpflichtige Handlungsmöglichkeiten, um einer wirtschaftlichen Belastung durch die Erhöhung des Umsatzsteuersatzes zu begegnen.

Fundstelle(n):
BBK-Kurznachricht Nr. 20/2013 S. 944
EFG 2013 S. 1538 Nr. 18
HAAAE-40909

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Finanzgericht Hamburg, Urteil v. 23.05.2013 - 2 K 192/12

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