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OLG Köln 01.02.2013 2 Wx 42/13, NWB 30/2013 S. 2366

Handelsrecht | Nachweis der Existenz einer US-amerikanischen Gesellschaft gegenüber dem Handelsregister

Im Handelsregisterverfahren reicht für den Nachweis der Existenz einer US-amerikanischen Gesellschaft die Vorlage der entsprechenden Gründungsurkunde nicht aus, da die Gesellschaft inzwischen erloschen sein könnte. Insoweit bedarf es im Allgemeinen zum Nachweis des Status quo der Gesellschaft deshalb vielmehr der Vorlage eines sog. Certificate [i]infoCenter „Handelsregister” NWB MAAAA-88437 of good standing, dessen Echtheit wiederum durch eine Apostille nach dem Haager Übereinkommen zu bestätigen ist.

Anmerkung:

Nach dem Haager Übereinkommen zur Befreiung von der Legalisation vom mit seinen rund 100 Vertragsstaaten bedarf es für den Echtheitsnachweis öffentlicher Urkunden u. U. einer sog. Apostille. Diese wird durch die dafür zuständige Behörde des Landes erteilt, aus dem die Urkunde stammt. Welche die zuständige B...

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