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NWB direkt Nr. 29 vom Seite 757

Neue Regelungen zur Bewertung des Feldinventars

Steffen Wiegand

[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB SAAAE-40110 Ein wesentlicher Schwerpunkt der neuen Einkommensteuer-Richtlinien 2012 vom (BStBl 2013 I S. 276) ist die Bewertung von Feldinventar/der stehenden Ernte nach R 14 EStR.

Ausführlicher Beitrag.

Begriff und Abgrenzung

[i]Neue rechtliche Einordnung der Wirtschaftsgüter Feldinventar/stehende ErnteDas Feldinventar/die stehende Ernte einer abgrenzbaren landwirtschaftlichen Nutzfläche ist jeweils als selbständiges Wirtschaftsgut des Umlaufvermögens anzusehen. Feldinventar ist die aufgrund einer Feldbestellung auf einer landwirtschaftlichen Nutzfläche vorhandene Kultur mit einer Kulturdauer von bis zu einem Jahr.

Umfang des Wirtschaftsguts

[i]Übernahme der Grundsätze aus den BFH-Urteilen vom 5. 6. 2008 - IV R 67/05 und IV R 50/07 zum WG BaumbestandBefinden sich auf einer abgrenzbaren landwirtschaftlichen Nutzfläche verschiedene Kulturarten, liegen entsprechend verschiedene selbständige Wirtschaftsgüter vor (vgl. R 14 Abs. 2 Satz 4 EStR). Das Wirtschaftsgut Feldinventar wird grundsätzlich mit dem Erntevorgang Vorratsvermögen, das zum Verkauf bestimmt ist. Dies bedeutet, dass im Gegensatz zur bisherigen Verwaltungspraxis jedes einzelne Wirtschaftsgut Feldinventar mit der Aussaat/Pflanzung in jedem Wirtschaftsjahr neu entsteht.

Bewertungsgrundsatz

[i]Auswirkungen auf die Bewertungsgrundsätze in den Fällen der EinzelbewertungDie jeweiligen Wirtschaftsgüter Feldinventar/stehende Ernte sind als Umlaufvermögen nach § 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 1 EStG mit den Anschaffungs-/Herstellungskosten einzeln zu bewerten (R 14 Abs. 2 Satz 5 EStR). Da die la...

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