KAGB § 137

Kapitel 1: Allgemeine Bestimmungen für Investmentvermögen und Verwaltungsgesellschaften

Abschnitt 4: Offene inländische Investmentvermögen

Unterabschnitt 4: Allgemeine Vorschriften für offene Investmentkommanditgesellschaften

§ 137 Vorlage von Berichten

Einem Anleger wird der Jahresbericht auf Anfrage vorgelegt.

Fundstelle(n):
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HAAAE-37812