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Finanzgericht Düsseldorf  Urteil v. - 6 K 1703/08 K,G,F,AO

Gesetze: KStG § 8 Abs. 3 Satz 2

Verdeckte Gewinnausschüttung: Angemessenheit einer Alters- und Invaliditätsversorgung – Keine Begrenzung auf das Leistungsniveau der gesetzlichen Rentenversicherung

Leitsatz

  1. Die steuerliche Anerkennung einer dem Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH erteilten Pensionszusage ist nur dann der Höhe nach auf die Arbeitgeberbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung beschränkt, wenn ihre Funktion und Bedeutung allein darin liegen sollte, den Wert einer fehlenden Anwartschaft auf gesetzliche Rentenleistungen zu ersetzen.

  2. Im Übrigen wird die Angemessenheit der Zusage einer Alters- und Invaliditätsversorgung an beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer nicht dadurch in Frage gestellt, dass die für den Invaliditätsfall zugesagten Zahlungen das Leistungsniveau der gesetzlichen Sozialversicherung deutlich übersteigen (Abgrenzung zum , BStBl II 2005, 841).

Fundstelle(n):
UAAAE-37783

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Finanzgericht Düsseldorf , Urteil v. 26.07.2011 - 6 K 1703/08 K,G,F,AO

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