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FG Köln Urteil v. - 4 K 1543/09 EFG 2013 S. 1302 Nr. 16

Gesetze: BewG § 146 Abs 7, BewG § 146 Abs 2

Grundbesitzwert

Gesellschaftsrechtliche Auseinandersetzung erfolgt nicht im Rahmen des gewöhnlichen Geschäftsverkehrs

Leitsatz

1) Das Entgelt für die Übertragung eines Grundstücks im Rahmen eines gesellschaftsrechtlichen Auseinandersetzungsvertrages kann einem im gewöhnlichen Geschäftsverkehr erzielten Kaufpreis nicht gleichgestellt werden.

2) Welches Finanzamt hat über die Frage zu entscheiden, ob eine Veräußerung im gewöhnlichen Geschäftsverkehr vorliegt?

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
BB 2013 S. 1302 Nr. 22
EFG 2013 S. 1302 Nr. 16
ErbStB 2013 S. 245 Nr. 8
CAAAE-37763

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FG Köln, Urteil v. 27.02.2013 - 4 K 1543/09

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