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NWB direkt Nr. 24 vom Seite 634

Steuern in der Insolvenz und andere Verfahrensfragen

Uwe Trottner und Michael Baum

[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB LAAAE-36843 Mit (BStBl 2013 I S. 118) wurde der Anwendungserlass zur AO (AEAO) umfassend geändert. Von besonderer praktischer Bedeutung sind folgende Themen:

Ausführlichen Beitrag .

Offenbare Unrichtigkeit beim Erlass eines Verwaltungsakts

Auch im automationsgestützten [i]§ 129 AOVerwaltungsverfahren können sich unbeabsichtigte Fehler einschleichen. In diesen Fällen stellt sich dann immer die Frage, ob ein unrichtiger Verwaltungsakt (im Regelfall ist dies ein Steuerbescheid) nach §§ 172 ff. AO geändert oder nach § 129 AO berichtigt werden kann. Der AEAO zu § 129 wurde unter Berücksichtigung der vielfältigen BFH-Rechtsprechung umfassend überarbeitet und praxisgerecht ergänzt.

Verzögerungsgeld

Im Rahmen des JStG 2009 war [i]§ 146 AOmit Wirkung ab mit § 146 Abs. 2b AO das Verzögerungsgeld eingeführt worden. In Literatur und Rechtsprechung wurde das Verzögerungsgeld schon ausführlich und z. T. sehr kontrovers behandelt. Umstritten war dabei nicht zuletzt der sachliche Anwendungsbereich der Vorschrift. Der AEAO zu § 146 enthält nun in seiner neuen Nr. 3 Regelungen zum Verzögerungsgeld.

Buchführungspflichten bei Berufsgeheimnisträgern

In der neuen Nr. 5 AEAO zu [i]§ 146 AO§ 146 wurde bestimmt, dass es Aufgabe des Steuerpflichtigen selb...

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