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NWB direkt Nr. 23 vom Seite 611

Verweigerung der Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber

Horst Marburger

[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB AAAAE-36316 Im Krankheitsfall erhalten Arbeitnehmer nach den Vorschriften des Entgeltfortzahlungsgesetzes (EntgFG) Entgeltfortzahlung für sechs Wochen. Seit dem gilt dies auch im Fall der Arbeitsunfähigkeit wegen einer Organ- oder Gewebespende. Der Anspruch hierauf ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft. In der Praxis kommt es immer wieder vor, dass Arbeitgeber die Weiterzahlung des Entgelts während einer Arbeitsunfähigkeit – berechtigt oder unberechtigt – verweigern.

Ausführlichen Beitrag .

Ansprüche gegen die gesetzliche Krankenversicherung

[i]Krankengeld anstelle von EntgeltfortzahlungHandelt es sich bei dem Arbeitnehmer um einen gesetzlich Krankenversicherten, zahlt die Krankenkasse Krankengeld, wobei es zunächst gleichgültig ist, ob die Verweigerung der Entgeltfortzahlung zu Recht erfolgt oder nicht. Bei einer unberechtigten Verweigerung hat die Krankenkasse aber das Recht, das dem Arbeitgeber zustehende Entgelt bis zur Höhe der von ihr erbrachten Krankengeldleistungen zu beanspruchen.

Berechtigte Verweigerung

[i]Schuldhaftes Verhalten des ArbeitnehmersDas Entgelt muss vom Arbeitgeber nur fortgezahlt werden, wenn sich der Arbeitnehmer die betreffende Krankheit (Arbeitsunfähigkeit) nicht schuldhaft zugezogen hat. Der Anspruch kann auch dann verwei...

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