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BGH 3.4.2013 IV ZR 239/11, NWB 23/2013 S. 1800

Versicherungsvertragsrecht | Arbeitsunfähigkeit eines Rechtsanwalts in der Krankentagegeldversicherung

In einer Krankentagegeldversicherung, der die MB/KT 2009 zugrunde liegen, ist der Versicherer auch in dem Zeitraum wegen Arbeitsunfähigkeit des Versicherten leistungspflichtig, in dem dieser zu einzelnen im Rahmen seiner Berufsausübung anfallenden Tätigkeiten zwar in der Lage ist, die isoliert aber keinen Sinn ergeben. Entscheidend ist, ob ihm insgesamt die Fähigkeit zur umfassenden Bearbeitung der übernommenen Mandate und [i]Zur Verweigerung der Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber Marburger, NWB 23/2013 S. 1831Vertretung der Mandanten fehlt.

Anmerkung:

Im Streitfall war dem Betroffenen infolge eines leichten Schlaganfalls zwar das Lesen von Texten nur schwer und mit großem Zeitaufwand möglich, andere Anwaltstätigkeiten (Mandantengespräche, Diktate, Auftreten vor Gericht) konnte er jedoch ausüben. Gerade aber das flüssige Lesen und Dur...

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