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NWB Nr. 23 vom Seite 1836

Die E-Bilanz – Praxiserfahrungen

Handlungsempfehlungen und Strategieansätze zur Umsetzung

Marc-Oliver Beste und Heike Herrmann

Die E-Bilanz wurde durch das Gesetz zur Modernisierung und Entbürokratisierung des Steuerverfahrens Ende 2008 gesetzlich normiert. Die erstmalige verpflichtende elektronische Übermittlung der E-Bilanz ist – bis auf wenige Ausnahmen – de facto für Wirtschaftsjahre vorzunehmen, die nach dem beginnen. Der folgende Beitrag gibt einen Eindruck über die wesentlichen Erfahrungen im Zusammenhang mit der Umsetzung der Anforderungen an die elektronische Übermittlung der Bilanzdaten und stellt unterschiedliche Strategieansätze vor.

Eine Kurzfassung dieses Beitrags finden Sie in .

I. Zeitlicher Anwendungsbereich

[i]Verpflichtung zur elektronischen Übermittlung der Bilanz und der GuV ...Die Verpflichtung zur elektronischen Übermittlung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung („E-Bilanz”) nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz („Taxonomie”) wurde mit dem Steuerbürokratieabbaugesetz vom in § 5b EStG eingeführt. Der erstmalige Anwendungszeitpunkt dafür wurde allerdings in den letzten Jahren mehrfach verschoben. Die Finanzverwaltung berücksichtigte auf diese Weise die technische und organisatorische Herausforderung, welche die Einführung der E-Bilanz in den Unternehmen mit sich bringt.

[i]... für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31. 12. 2012 beginnenDie E-Bilanz ...

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