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Steuern mobil Nr. 6 vom

Track 03 | Heimarbeitsplatz: Voller Werbungskostenabzug trotz „anderem Arbeitsplatz” in der Firma

Ein Arbeitnehmer, der einen Heimarbeitsplatz hat und bei dem das häusliche Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten beruflichen und betrieblichen Tätigkeit bildet, kann nach einer steuerzahlerfreundlichen Kurzinfo der OFD Münster die Raumkosten auch dann in voller Höhe geltend machen, wenn ihm ein „anderer Arbeitsplatz” zur Verfügung steht.

Wir haben uns schon sehr oft beklagt über kleinliche negative Verwaltungsanweisungen. Umso mehr freuen wir uns, Sie nun auf eine steuerzahlerfreundliche Kurzinfo der Oberfinanzdirektion Münster aufmerksam machen zu dürfen. Es geht um die Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer. Und zwar bei einem Heimarbeitsplatz.

Häufig kommt es vor, dass Arbeitnehmer an einigen Tagen daheim arbeiten und an den anderen Tagen im Unternehmen. Im Anwendungsschreiben des Bundesfinanzministeriums aus dem Jahr 2011 zur Neuregelung beim häuslichen Arbeitszimmer heißt es hierzu: Übt ein Steuerpflichtiger nur eine betriebliche oder berufliche Tätigkeit aus, die qualitativ gleichwertig sowohl im häuslichen Arbeitszimmer als auch am außerhäuslichen Arbeitsort erbracht wird, so liegt der Mittelpunkt der gesamten be...

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