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NWB Nr. 22 vom Beilage Seite 30

Die ungleiche Schenkung

Kerstin Grundmann

Dieser Beitrag ist Teil der Beilage „Steuerfallen geschickt umgehen!” zu NWB Heft 22/2013.

Sachverhalt

[i]Übertragung von Anteilen an unterschiedlichen TagenV wohnt in Hamburg und ist an einer sehr gut gehenden GmbH mit 30 % beteiligt. Der Wert dieser GmbH im vereinfachten Ertragswertverfahren beträgt insgesamt 10 Mio. €, der Wert des Anteils demzufolge 3 Mio. €. V hat mit seinen Mitgesellschaftern vereinbart, dass er seine Anteile an seinen Sohn S und die Tochter T verschenken wird. Er fährt am Montag zu seinem Sohn nach München und überträgt ihm 15 % an der GmbH und am folgenden Dienstag zu seiner Tochter nach Berlin und überträgt auch ihr 15 %. Die Notare haben ihm versichert, dass keine Schenkungsteuer anfallen wird, da ja alles nach §§ 13a, 13b ErbStG befreit sei.

I. Steuerfolge

[i]Zweite Übertragung ist steuerpflichtig ...Die Übertragung an den Sohn ist schenkungsteuerfrei, die Übertragung an die Tochter löst eine Schenkungsteuer in Höhe von 209.000 € aus.

II. Begründung

[i]... da keine Befreiung mehr nach §§ 13a, 13b ErbStGNach § 13b Abs. 1 Nr. 3 ErbStG ist die Schenkung von GmbH-Anteilen nur dann begünstigt, wenn der Schenker zu mehr als 25 % an der Gesellschaft beteiligt ist. Bei der Übertragung an S war V noch zu 30 % beteiligt, bei der Übertragung an T jedoch nur noch zu 15 %, da er j...

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