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WP Praxis Nr. 6 vom Seite 101

Prüfung der sog. Besonderen Ausgleichsregelung nach § 41 Abs. 2 Satz 1 EEG

Aktuelle Entwicklungen im Erneuerbare-Energien-Gesetz

Dipl.-Ök. WP/StB Peter von Lackum

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz und die daraus resultierende EEG-Umlage hat bei energieintensiven Unternehmen des produzierenden Gewerbes zu deutlich spürbar gestiegen Stromkosten geführt und diese in den Fokus der Wirtschaftlichkeitsüberlegungen gerückt. Die Änderung der Schwellenwerte in § 41 Abs. 1 EEG hat mehr Unternehmen die Möglichkeit eröffnet, die „Besondere Ausgleichsregelung” in Anspruch zu nehmen. Die damit verbundene Prüfungspflicht durch einen Wirtschaftsprüfer stellt insbesondere hohe Anforderungen an die Prüfung des Stromverbrauchs, dessen Ermittlung technischer Natur ist. Zudem existiert auf diesem Rechtsgebiet eine Vielzahl bislang unbestimmter Rechtsbegriffe.

Graumann, Wirtschaftliches Prüfungswesen, 3. Aufl., Herne 2012, S. 210 NWB QAAAE-05940

Kernaussagen
  • Die Prüfung der besonderen Ausgleichsregelung kann in die Prüfungsgebiete „Prüfung von Finanzinformationen” (Bruttowertschöpfungsrechnung und Stromkosten) und „technische Prüfung der Strommengen und der Abnahmestelle” unterteilt werden.

  • In der Praxis kann die Wirtschaftlichkeit der EEG-Prüfung durch den Rückgriff auf die Systeme des Gebiets Strommengen- und Kostenerfassung erhöht werden.

  • Das EEG 2012 hat zu Legaldefinition...

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