Arbeitshilfe April 2014

Berücksichtigung der Anschaffung eines Treppenlifts als außergewöhnliche Belastung nur nach Vorlage eines vor der Anschaffung ausgestellten amtsärztlichen Attestes

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Ist § 64 Abs. 1 Nr. 2 Satz 1 Buchst. e EStDV i.d.F. des StVereinfG 2011 dahingehend auszulegen, dass auch für medizinische Hilfsmittel im weiteren Sinne, die nicht die weitergehenden Anforderungen des § 33 Abs. 1 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch erfüllen, der Nachweis der medizinischen Notwendigkeit durch ein / eine vor Einleitung dieser Maßnahme ausgestelltes amtsärztliches Gutachten / ärztliche Bescheinigung eines medizinischen Dienstes erbracht werden muss (hier: Einbau eines Treppenliftes)?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

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Fundstelle(n):
NWB FAAAE-35176