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Finanzgericht Nürnberg Urteil v. - 6 K 875/11 EFG 2013 S. 1018 Nr. 13

Gesetze: § 4 Abs. 3 EStG, § 32b EStGArt. 7 DBA Österreich, Art. 23 Abs. 1 Buchst. a Satz 2 DBA Österreich

Anschaffungskosten als Einkünfte aus Gewerbebetrieb im Rahmen einer atypisch stillen Beteiligung an einer österreichischen GmbH; negativer Progressionsvorbehalt

Leitsatz

Bei der Abgrenzung zwischen Gewerbebetrieb und Vermögensverwaltung ist auf das Gesamtbild der Verhältnisse und die Verkehrsanschauung abzustellen.

Das „Bild des Handels” ist durch die Ausnutzung substantieller Werte durch Umschichtung von Vermögenswerten gekennzeichnet; es unterscheidet sich von der „Vermögensumschichtung im Rahmen privater Vermögensverwaltung” durch den marktmäßigen Umschlag von Sachwerten.

Fundstelle(n):
EFG 2013 S. 1018 Nr. 13
EStB 2013 S. 307 Nr. 8
CAAAE-35125

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Finanzgericht Nürnberg, Urteil v. 28.02.2013 - 6 K 875/11

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