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StuB 9/2013 S. 354

Umfang der Einzahlung des Aufstockungsbetrags bei Erhöhung des Stammkapitals

Die Gesellschafter einer GmbH haben grds. ein Wahlrecht hinsichtlich der Gestaltung der Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln (§ 57h Abs. 1 GmbHG) insofern, als dass sie entweder zusätzliche neue Gesellschaftsanteile schaffen, den Nennbetrag der vorhandenen Geschäftsanteile erhöhen oder die Ausgabe von neuen Geschäftsanteilen und die Erhöhung der vorhandenen Geschäftsanteile kombinieren. Die Wahl hinsichtlich der Gestaltung der Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln muss im Kapitalerhöhungsbeschluss getroffen werden. Im Fall der Kapitalerhöhung durch Aufstockung eines Geschäftsanteils ergibt sich aus der Verweisung des § 56a GmbHG auf § 7 Abs. 2 Satz 1 GmbHG, dass 1/4 des Betrags, um den der Anteil aufgestockt wird (Aufstockungsbetrag), eingezahlt werden muss, weshalb sich der Übernehmer im Rahmen der Kapitalerhöhun...

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