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Steuern mobil Nr. 5 vom

Track 18 | Vorweggenommene Erbfolge: Betriebliche Veranlassung von Notarkosten

Die Rechtsberatung und die notarielle Beurkundung von Verträgen im Rahmen einer vorweggenommenen Erbfolge verursachen zum Teil hohe Kosten. Von großer praktischer Bedeutung ist daher ein Musterprozess, der vom Bund der Steuerzahler unterstützt wird. Der BFH muss klären, ob die Kosten bei einer Betriebsübertragung an die nächste Generation als Betriebsausgaben abzugsfähig sind.

Dem Bund der Steuerzahler haben wir viele interessante Musterverfahren zu verdanken. Jetzt ist mit Unterstützung des Verbandes ein weiterer Prozess vor dem BFH neu anhängig. Es geht um die spannende Frage: Sind bei der Übertragung eines Betriebs an die nächste Generation die Kosten für die Rechtsberatung und die notarielle Beurkundung steuerlich absetzbar? Für den Fall, dass der BFH eine gemischte Veranlassung annimmt, stellt sich die Zusatzfrage: Ist eine Aufteilung möglich? Welcher Aufteilungsmaßstab kommt ggf. zum Tragen?

Im Streitfall hatte ein betagter Vater Anteile an einer Personengesellschaft unentgeltlich auf seinen Sohn übertragen. Die Kosten für die Rechtsberatung und die Beurkundung erkannte das Finanzamt bei der Personengesellschaft nicht als Betriebsausgab...

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