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Finanzgericht Hamburg Urteil v. - 2 K 234/12

Gesetze: KraftStG § 1 Abs. 1 Nr. 1, KraftStG § 7 Nr. 1, InsO § 35, InsO § 55, InsO § 304

Kraftfahrzeugsteuerbescheid zu Lasten der Insolvenzmasse

Leitsatz

Ein Insolvenzverwalter / Treuhänder ist nicht verpflichtet, dem Finanzamt den Eigentümer eines Kfz zu nennen. Die Mitteilung, dass das Fahrzeug nicht im Eigentum der Insolvenzschuldnerin steht, reicht regelmäßig aus.

Fundstelle(n):
UVR 2013 S. 140 Nr. 5
YAAAE-32073

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Finanzgericht Hamburg, Urteil v. 12.12.2012 - 2 K 234/12

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