Arbeitshilfe April 2014

Identifizierung einzelner in einem Sammeldepot verwahrter Aktien mit grundsätzlich unterschiedlichen steuerlichen Merkmalen

Bitte beachten Sie: Seit der Veröffentlichung dieses Dokuments hat sich der Rechts- oder Wissensstand geändert. Daher finden Sie dieses Dokument nur noch über bestehende Verlinkungen oder die NWB DokID.

Streitig ist, ob die Aktien nach Umstellung von einem Streifbanddepot auf ein Sammeldepot durch die ihnen zugeteilten Nummern einem konkreten Anleger bzw. dessen Verfügungen über die Aktien zuzuordnen sind. Auswirkung auf die Bestimmung der AK, wenn in einem Sammeldepot gleichzeitig nach § 16 EStG steuerverhaftete -einbringungsgeborene- Aktien und bereits -entstrickte-, aber nach § 17 EStG weiterhin steuerverhaftete Aktien verwahrt werden?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

Bitte beachten:
Bei Schreibvorlagen/Mustern handelt es sich stets um Orientierungshilfen, die als Beispiele zu verstehen sind und keinen Anspruch auf Allgemeingültigkeit oder Vollständigkeit erheben. Auch wenn die Schreibvorlagen/Muster viele praxiserprobte Anhaltspunkte beinhalten, ist eine Einzelfallbetrachtung nicht entbehrlich. Für die richtige Anwendung im konkreten Einzelfall hat der Anwender selbst Sorge zu tragen. Es kann keine Haftung übernommen werden.

Fundstelle(n):
NWB PAAAE-30845