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Finanzgericht Rheinland-Pfalz Urteil v. - 6 K 1973/10 EFG 2013 S. 609 Nr. 8

Gesetze: EStG § 9 Abs. 1 S. 1

Zur steuerlichen Berücksichtigung veruntreuter Instandhaltungsrücklagen beim Wohnungseigentümer

Leitsatz

Die Veruntreuung von Instandhaltungsrücklagen durch den Hausverwalter kann beim Wohnungseigentümer als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung in dem Jahr berücksichtigt werden, in dem er erstmals von der Entreicherung Kenntnis erlangt.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
DStR 2013 S. 8 Nr. 50
DStRE 2014 S. 268 Nr. 5
EFG 2013 S. 609 Nr. 8
KÖSDI 2013 S. 18404 Nr. 6
NWB-Eilnachricht Nr. 12/2013 S. 818
UAAAE-30839

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Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil v. 24.01.2013 - 6 K 1973/10

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