Praxis-Leitfaden Einkommensteuer 2012

1. Aufl. 2013

ISBN: 978-3-482-64561-7

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Praxis-Leitfaden Einkommensteuer 2012 (1. Auflage)

VII. Einkünfte aus Kapitalvermögen (§ 20 EStG)

Einkünfte aus Kapitalvermögen sind der Überschuss der Einnahmen über den Sparer-Pauschbetrag (§ 2 Abs. 2 Satz 2 EStG).

1. Einheitlicher Steuersatz, Abgeltungsprinzip

Im Privatvermögen erzielte Einkünfte aus Kapitalvermögen bilden eine von den übrigen sechs Einkunftsarten getrennte Einkunftsart, sog. Schedule.

Damit gilt die sog. „duale„ Einkommensbesteuerung, d. h. einer niedrigeren und proportionalen Besteuerung des Faktors Kapital gegenüber einer progressiven Besteuerung des Faktors Arbeit.

Die Schedulenbesteuerung ist u. a. durch folgende Merkmale gekennzeichnet:

  • Private Kapitaleinkünfte werden grundsätzlich mit einem einheitlichen Steuersatz von 25 % zuzüglich Solidaritätszuschlag und evtl. Kirchensteuer besteuert (§ 32d Abs. 1 Satz 1 EStG, § 43a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG).

  • Bemessungsgrundlage ist der Kapitalertrag, von dem ein Sparer-Pauschbetrag von 801,00 € (bzw. 1.602,00 € bei zusammenveranlagten Ehegatten) abzuziehen ist, wenn ein Freistellungsauftrag erteilt worden ist. Auf die verbleibende Bemessungsgrundlage wird die Abgeltungsteuer erhoben.

  • Die Einkommensteuer auf private Kapitaleinkünfte wird möglichst an der Quelle erhoben. Der Fiskus bedient sich hierzu vor allem inländischer Kreditinstitute. Die von dieser ausz...