Praxis-Leitfaden Einkommensteuer 2012

1. Aufl. 2013

ISBN: 978-3-482-64561-7

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Praxis-Leitfaden Einkommensteuer 2012 (1. Auflage)

II. Veranlagungsformen (bis einschließl. VZ 2012)

1. Allgemeines

[i]Veranlagungszeitraum 1. 1. – 31. 12.Die Einkommensteuer wird gem. § 25 Abs. 1 EStG nach Ablauf eines jeden Kalenderjahres (Veranlagungszeitraums) nach dem Einkommen veranlagt, das der Steuerpflichtige in dem jeweiligen Veranlagungszeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Dezember bezogen hat.

Der Steuerpflichtige hat für den abgelaufenen Veranlagungszeitraum eine ESt-Erklärung abzugeben, die er eigenhändig zu unterschreiben hat (§ 25 Abs. 3 EStG). Seit dem VZ 2011 ist die ESt-Erklärung grundsätzlich elektronisch zu übermitteln, wenn der Steuerpflichtige Gewinneinkünfte erzielt (§ 25 Abs. 4 EStG).

Beachte

Besteht während eines Kalenderjahres sowohl die unbeschränkte als auch die beschränkte Einkommensteuerpflicht, so sind die während der beschränkten Einkommensteuerpflicht erzielten inländischen Einkünfte in eine Veranlagung zur unbeschränkten Einkommensteuerpflicht einzubeziehen (§ 2 Abs. 7 Satz 3 EStG). In diesem Fall hat der Steuerpflichtige also nicht zwei ESt-Erklärungen abzugeben, sondern nur eine ESt-Erklärung für seine unbeschränkte Steuerpflicht. In diese Veranlagung werden dann die erzielten inländischen Einkünfte mit einbezogen.

Das deutsche Einkommensteuerrecht kennt zwei Veranlagungsformen, nämlich

  • die Einzelveranlagung

  • die...