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BFH 5.7.2012 VI R 11/11, BBK 2/2013 S. 52

Lohn und Gehalt | Abtretung einer Rückdeckungsversicherung an Arbeitnehmer als Arbeitslohn

Die Abtretung einer Rückdeckungsversicherung durch den Arbeitgeber an den Arbeitnehmer führt zu Arbeitslohn, wenn der Arbeitgeber nach der Abtretung die Beiträge entrichtet.

Zwar [i]Rückdeckungsversicherung mindert Risiko aus betrieblicher Altersversorgungdient die Rückdeckungsversicherung allein der finanziellen Absicherung des Arbeitgebers, der nämlich sein Risiko aus Zusagen der betrieblichen Altersversorgung mindern will. Dies ändert sich aber mit der Abtretung: Denn der Arbeitgeber bleibt trotz der Abtretung Versicherungsnehmer (also Vertragspartner der Versicherung) und damit zur Beitragszahlung verpflichtet.

Der [i]Abtretung führt zur Umwandlung in Direktversicherung Arbeitnehmer erlangt hingegen aufgrund der Abtretung ein Bezugsrecht, also das Recht, bei Eintritt des Versicherungsfalls die Auszahlung der Versicherungssumme an sich zu verlangen. Im Ergebnis führt somit die Abtretung zu einer U...

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