IFRS 12 8

Erhebliche Ermessensentscheidungen und Annahmen

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Die gemäß Absatz 7 anzugebenden erheblichen Ermessensentscheidungen und Annahmen umfassen auch jene, die ein Unternehmen trifft, wenn Änderungen von Sachverhalten und Umständen dergestalt sind, dass sich die Schlussfolgerung, ob eine Beherrschung, gemeinschaftliche Führung oder maßgeblicher Einfluss vorliegt, während der Berichtsperiode ändert.

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AAAAE-26272