SW-RL

Bei Freilegungs-, Teilabriss- und Sicherungsmaßnahmen, die bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise erforderlich sind und noch nicht bei der Ermittlung des Bodenwerts berücksichtigt wurden, sind ggf.

  • die anfallenden Kosten,

  • die Verwertungserlöse für abgängige Bauteile und

  • die ersparten Baukosten durch die Verwendung vorhandener Bauteile

zu berücksichtigen.

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OAAAE-26075