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IWB Nr. 23 vom Seite 869

Die spanische Ausländersteuernummer (NIE) und die steuerliche Ansässigkeit (residencia fiscal)

Steuern in Spanien

Dr. Burckhardt Löber und Fernando Lozano

Es herrscht vielerorts Unkenntnis, zumindest aber Unklarheit darüber, wie es sich mit der NIE, der spanischen Ausländerausweisnummer, und der sog. residencia fiscal verhält. Manche Steuerpflichtige meinen, mit der NIE bereits die steuerliche Ansässigkeit in Spanien zu besitzen; andere wiederum sind der Ansicht, in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig zu sein, obwohl sie die überwiegende Zeit des Jahres in Spanien verbringen. Wir wollen versuchen, Licht in diese Grauzone zu bringen.

I. NIE

[i]Geschäftstätigkeit in Spanien setzt NIE vorausDie NIE ist die Ausländerausweisnummer, die „Número de Identificación de Extranjeros”. Wer in Spanien unmittelbar oder mittelbar geschäftstätig werden will, benötigt die NIE. Die NIE ist beispielsweise notwendig

  • zum Erwerb oder Verkauf einer Immobilie, hierbei insbesondere zur Eintragung in das Grundbuch,

  • zur Zulassung eines Kraftfahrzeugs,

  • zur Gründung einer Gesellschaft,

  • zum Betreiben eines Gewerbebetriebs,

  • zur Annahme einer Erbschaft in Spanien, hierbei insbesondere für die Steuerzahlung und Grundbucheintragung.

Die NIE kann in Spanien bei der Comisaría, also der Polizei, oder im Ausland bei dem für den Wohnsitz des Antragstellers zuständigen spanischen Generalkons...

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Die spanische Ausländersteuernummer (NIE) und die steuerliche Ansässigkeit (residencia fiscal)

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