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BFH 10.7.2012 XI R 39/10, StuB 21/2012 S. 847

Umsatzsteuer | EuGH-Vorlage zum Anwendungsbereich des ermäßigten Umsatzsteuersatzes auf Personenbeförderungsleistungen im Nahverkehr

(1) Steht Art. 12 Abs. 3 Buchst. a Unterabs. 3 i. V. mit Anhang H Kategorie 5 der Richtlinie 77/388/EWG und Art. 98 Abs. 1 i. V. mit Anhang III Kategorie 5 MwStSystRL unter Beachtung des Neutralitätsprinzips einer nationalen Regelung entgegen, die für die Beförderung von Personen im Verkehr mit Taxen im Nahverkehr den ermäßigten Umsatzsteuersatz vorsieht, wohingegen für die Beförderung von Personen mit sog. Mietwagen im Nahverkehr der Regelsteuersatz gilt? (2) Ist bei der Beantwortung der ersten Frage von Bedeutung, ob Fahrten auf der Grundlage von Sondervereinbarungen mit Großkunden unter nahezu gleichlautenden Bedingungen von Kraftdroschken- bzw. Taxiunternehmern und Mietwagenunternehmern ausgeführt werden (Bezug: § 12 Abs. 2 Nr. 10 Buchst. b UStG; Art. 12 Abs. 3 Buchst. a Unterabs. 3 i. V. mit Anhang H Kategorie 5 Richtlinie 77/388/EWG.)

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