Hermann-Ulrich Viskorf, Wolfgang Knobel, Stephan Schuck, Eckhard Wälzholz

Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz, Bewertungsgesetz - Kommentar

4. Aufl. 2012

ISBN der Online-Version: 978-3-482-55982-2
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-51684-9

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Viskorf, Knobel, Schuck, u.a. - Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz, Bewertungsgesetz - Kommentar Online

§ 3 ErbStG Erwerb von Todes wegen

Hermann-Ulrich Viskorf (Mai 2012)
Hinweis

R E 3.1–3.7 ErbStR 2011; H 3.1–3.7 ErbStH 2011.

1. Grundsätzliches

1Die Vorschrift beruht weitgehend auf der geringfügig überarbeiteten Vorgängernorm des § 2 ErbStG a. F. Sie wurde seit dem Inkrafttreten des ErbStG 1974 durch die Ergänzung um § 3 Abs. 2 Nr. 7 ErbStG und durch das StEntlG 1999/2000/2002 durch eine Änderung des § 3 Abs. 1 Nr. 2 (Erfassung des Untergangs insbes. von GmbH-Geschäftsanteilen infolge einer Einziehung) und des § 3 Abs. 2 Nr. 1 ErbStG (Gleichstellung von Stiftungen und Trusts) geändert. Durch das ErbStRG 2009 wird die Nennung des Erbersatzanspruchs nach §§ 1934a ff. BGB in § 3 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG gestrichen, da das Recht des Erbersatzanspruchs durch das Erbrechtsgleichstellungsgesetz vom beseitigt wurde. In § 3 Abs. 2 Nr. 4 ErbStG erweiterte das ErbStRG 2009 den Steuertatbestand auf Abfindungen für die Zurückweisungen von Rechten aus einem Vertrag zugunsten Dritter auf den Todesfall und für andere Abfindungen für Erwerbe i. S. d. § 3 Abs. 1 ErbStG. In § 3 Abs. 2 Nr. 7 ErbStG wurde durch das ErbStRG 2008/2009 der Anwendungsbereich klarer gefasst, indem auch bindende gemeinschaftliche Testamente und Ve...

Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz, Bewertungsgesetz - Kommentar

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