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FG Niedersachsen 24.04.2012 8 K 254/11, NWB 40/2012 S. 3218

Einkommensteuer | Aufteilungsverbot gilt nicht für häusliches Arbeitszimmer

Mit Urteil vom 24. 4. 2012 hat das FG Niedersachsen entschieden, dass die Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer im Falle einer gemischten Nutzung teilweise abziehbar sind, soweit das Arbeitszimmer büromäßig eingerichtet und eine Aufteilung zumindest im Schätzungswege möglich ist; § 12 Nr. 1 EStG steht dem nicht entgegen. Eine Abziehbarkeit der Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer setze zwar, so das Finanzgericht, nach bisheriger Auffassung voraus, dass das Arbeitszimmer nahezu ausschließlich für berufliche Zwecke genutzt wird. Denn nach der Rechtsprechung des BFH konnten Aufwendungen für die eigene Wohnung grds. nicht abgezogen werden, weil es sich bei diesen Aufwendungen regelmäßig um solche der privaten Lebensführung handele, die nach § 12 Nr. 1 EStG nicht abziehbar seien. Wa...BStBl 2010 II S. 672

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