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NWB Nr. 40 vom Seite 3229

Mehr Geld für Arbeitsuchende und Sozialhilfeempfänger

Die Regelbedarfe erhöhen sich ab dem um 2,26 %. Ein alleinstehender Erwachsener erhält dann monatlich 382 € Grundsicherung, also 8 € mehr als bisher. Die Regelbedarfsstufen für die sonstigen Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft steigen anteilig. [i]Erhöhung auch für Kinder und JugendlicheErstmals erhöhen sich auch die Regelbedarfe für Kinder und Jugendliche. Diese waren seit dem Inkrafttreten der neuen Regelbedarfsermittlung zum nicht angepasst worden. Die Fortschreibung gilt auch für Langzeitarbeitslose, die Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II beziehen. Die Regelsätze werden jährlich überprüft und fortgeschrieben. Der Bundesrat muss dem Verordnungsentwurf noch zustimmen.

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