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FG Köln Urteil v. - 7 K 1121/06 EFG 2012 S. 1808 Nr. 19

Gesetze: AO § 88, AO § 173

Verfahren:

"Neue Tatsache" i. S. des § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO nach Änderungsbescheid

Leitsatz

1) Bei Änderung eines bestandskräftigen Einkommensteuerbescheids nach § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AO und zugleich auch nach § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO ist das FA gehalten, sämtliche ihm bekannten Tatsachen zu berücksichtigen.

2) Geht das FA hierbei einer vom Erbschaftsteuerfinanzamt mit der Bitte um Überprüfung auf einkommensteuerliche Relevanz übersandten Anzeige einer Versicherungsgesellschaft nicht nach, scheidet die spätere Berichtigung sich aus der Anzeige ergebender Tatsachen als neuen Tatsachen gemäß § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO aus.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
EFG 2012 S. 1808 Nr. 19
StBW 2012 S. 777 Nr. 17
HAAAE-14224

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FG Köln, Urteil v. 28.03.2012 - 7 K 1121/06

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