Arbeitshilfe September 2013

Zinsaufwendungen des Gesellschafters für ein als Brückenfinanzierung bis zum Börsengang aufgenommenes Darlehen

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Mindert eine zur Verhinderung des Scheiterns eines Börsengangs an einen Mitgesellschafter für dessen Verpflichtung, seine Aktien innerhalb einer Stillhalteperiode nicht zu veräußern, gezahlte Stillhalteprämie den anlässlich des Börsengangs erzielten Gewinn aus der Veräußerung einbringungsgeborener Aktien in voller Höhe oder nur anteilig im Verhältnis der veräußerten zu den insgesamt gehaltenen Aktien? - Sind Zinsaufwendungen des Gesellschafters für ein als Brückenfinanzierung bis zum Börsengang aufgenommenes Darlehen Veräußerungskosten oder nachträgliche Sonderbetriebsausgaben bei dem in die AG eingebrachten Mitunternehmeranteil? - Unterliegen die Stillhalteprämie sowie die Zinsaufwendungen dem Halbabzugsverbot?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

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Fundstelle(n):
NWB UAAAE-14156