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BFH 24.1.2012 I B 136/11, StuB 14/2012 S. 564

Gewerbesteuer | Ausschluss der erweiterten Kürzung des Gewerbeertrags im Falle einer kapitalistischen Betriebsaufspaltung

Ist eine vermietende Kapitalgesellschaft Besitzunternehmen einer Betriebsaufspaltung mit einer anderen Kapitalgesellschaft als mietendes Betriebsunternehmen (sog. kapitalistische Betriebsaufspaltung), so kann bei der Ermittlung des Gewerbeertrags der Besitzkapitalgesellschaft die erweiterte Kürzung des Gewerbeertrags nach § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG nicht beansprucht werden (Bezug: § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG).

Praxishinweise

Die Rechtsprechung hat sich bisher noch nicht ausdrücklich zur Anwendbarkeit von § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG im Falle einer sog. kapitalistischen Betriebsaufspaltung geäußert. Der BFH sah gleichwohl kein – für die Zulassung einer Revision notwendiges – Klärungsbedürfnis und wies die Nichtzulassungsbeschwerde deswegen ab.

– jh –

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