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IWB Nr. 12 vom Seite 432

Das neue Doppelbesteuerungsabkommen mit Taiwan

Neuerungen im DBA mit Taiwan

Christian Hensel

Ende 2011 konnten die seit dem Jahr 2002 laufenden Verhandlungen mit Taiwan für ein erstmaliges DBA abgeschlossen werden. Bedingt durch völkerrechtliche Probleme und des Umstandes, dass die Bundesrepublik Deutschland keine diplomatischen Beziehungen zu Taiwan unterhält, handelt es sich vorliegend um keinen völkerrechtlichen Vertrag. Vielmehr wurde ein Abkommen zwischen dem Leiter des Deutschen Instituts in Taipeh und dem Leiter der Taipeh Vertretung in Deutschland geschlossen. Inzwischen ist das Gesetzgebungsverfahren in die Wege geleitet worden, das das Abkommen in nationales Recht transferieren wird.

I. Anwendungszeitpunkt und Aufbau

[i]Anwendung voraussichtlich ab 1. 1. 2013Das neue Abkommen mit Taiwan wurde am 19. und unterzeichnet und wird frühestens nach seinem In-Kraft-Treten ab dem anzuwenden sein. Eine Rückwirkung ist nicht vorgesehen. Dem OECD-MA 2005 folgend, regeln die Art. 1 - 5 den Geltungsbereich des Vertragswerks sowie die für die Anwendung des Abkommens wichtigen Definitionen. Die Art. 6 - 21 weisen dem Quellen- bzw. Belegenheitsstaat Besteuerungsrechte für die einzelnen Einkunftsarten zu. Art. 22 regelt die Vermeidung der Doppelbesteuerung durch den Wohnsitzstaat für die dem Quelle...

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