BAG Urteil v. - 6 AZR 115/10

Instanzenzug: ArbG Marburg Az: 2 Ca 76/09 Urteilvorgehend Hessisches Landesarbeitsgericht Az: 2 Sa 1121/09 Urteil

Tenor

1. Auf die Revision des beklagten Landes wird das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom - 2 Sa 1121/09 - teilweise aufgehoben.
2. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Marburg vom - 2 Ca 76/09 - wird im Umfang der Feststellung, dass das beklagte Land verpflichtet ist, der Klägerin Grundvergütung nach der Vergütungsgruppe V b der Anlage 1a zum BAT nach der höchsten Lebensaltersstufe dieser Vergütungsgruppe für die Zeit vom bis zum zu zahlen, als unzulässig verworfen.
3. Die Klägerin hat die Kosten der Berufung und der Revision zu tragen.

Fundstelle(n):
FAAAE-11650